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Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger

Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen der Union künftig auch Daten von Minderjährigen speichern können. Das sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl, der “Berliner Zeitung”. Demnach soll die Altersgrenze für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder zwölf Jahre gesenkt werden. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger, erläuterte Uhl. Das Gesetz soll vor der Sommerpause geändert werden. (Tagesschau.de, danke Lutz!)

Ohne Worte. (Nerdcore)

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